Die Haftungsstrecke, im Englischen als Attachment Point bezeichnet, ist ein zentraler Begriff in der nicht-proportionalen Rückversicherung. Sie definiert den Schwellenwert oder die Schadenshöhe, ab der die Verpflichtung des Rückversicherers im Schadensfall beginnt. Bis zu diesem Punkt trägt der Erstversicherer (Zedent) den Schaden selbst. Erst wenn der Schaden die Haftungsstrecke überschreitet, tritt der Rückversicherungsvertrag in Kraft und der Rückversicherer übernimmt den darüber hinausgehenden Schaden bis zu einer vereinbarten Obergrenze.
Funktionsweise und Bedeutung
Stellen Sie sich vor, ein Erstversicherer hat einen Rückversicherungsvertrag für Sturmschäden abgeschlossen, bei dem die Haftungsstrecke bei 5 Millionen Euro liegt. Das bedeutet:
- Schaden unter 5 Mio. Euro: Der Erstversicherer trägt den gesamten Schaden selbst.
- Schaden über 5 Mio. Euro: Der Rückversicherer zahlt den Betrag, der 5 Millionen Euro übersteigt, bis zur vereinbarten Deckungssumme des Rückversicherungsvertrags.
Die Haftungsstrecke ist somit ein entscheidendes Element zur Risikosteuerung für den Erstversicherer. Sie ermöglicht es ihm, kleinere, häufiger auftretende Schäden selbst zu tragen, während er sich gegen die finanziellen Auswirkungen großer, seltener Ereignisse absichert. Dies führt zu einer effizienteren Kapitalallokation, da der Erstversicherer nicht für jedes noch so kleine Risiko Rückversicherung kaufen muss.
Einfluss auf die Prämie
Die Höhe der Haftungsstrecke hat direkten Einfluss auf die Rückversicherungsprämie:
- Niedrige Haftungsstrecke: Der Rückversicherer muss früher und häufiger zahlen, was zu einer höheren Prämie führt.
- Hohe Haftungsstrecke: Der Rückversicherer zahlt seltener, was zu einer niedrigeren Prämie führt.
Die Festlegung der optimalen Haftungsstrecke ist das Ergebnis einer sorgfältigen Analyse des Risikoprofils des Zedenten, seiner Risikotragfähigkeit und der Kosten der Rückversicherung. Sie ist ein Kompromiss zwischen der Reduzierung der Volatilität der Geschäftsergebnisse und der Minimierung der Rückversicherungskosten.
Abgrenzung zur Priorität (Retention)
Oft wird die Haftungsstrecke synonym mit der Priorität (Retention) verwendet. Während beide Begriffe den Anteil des Risikos beschreiben, den der Erstversicherer selbst trägt, bezieht sich die Haftungsstrecke spezifisch auf den Punkt, ab dem der Rückversicherer in einem nicht-proportionalen Vertrag eintritt. Die Priorität kann auch den Selbstbehalt in proportionalen Verträgen oder den gesamten Eigenbehalt eines Versicherers bezeichnen.
Zusammenfassend ist die Haftungsstrecke ein fundamentales Konzept, das die finanzielle Verantwortung zwischen Erst- und Rückversicherer klar abgrenzt und somit die Grundlage für eine effektive Risikoverteilung bildet.
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