Die Rückversicherung lässt sich nicht nur nach der Art der Risikoteilung (proportional vs. nicht-proportional) unterscheiden, sondern auch nach der Art des Vertragsabschlusses zwischen dem Erstversicherer (Zedent) und dem Rückversicherer. Hierbei stehen sich die fakultative und die obligatorische Rückversicherung gegenüber, die jeweils unterschiedliche strategische Vorteile und administrative Anforderungen mit sich bringen.

1. Die Obligatorische Rückversicherung (Treaty Reinsurance)

Die obligatorische Rückversicherung, auch Vertragsrückversicherung genannt, ist die gängigste Form der Risikoteilung. Sie basiert auf einem Rahmenvertrag (Treaty), der eine automatische und verbindliche Übernahme von Risiken durch den Rückversicherer für ein definiertes Portfolio oder eine Sparte festlegt.

Funktionsweise und Merkmale

  • Automatische Zession: Der Erstversicherer ist verpflichtet, alle Risiken, die unter die im Vertrag definierten Kriterien fallen, an den Rückversicherer abzutreten. Im Gegenzug ist der Rückversicherer verpflichtet, diese Risiken anzunehmen.
  • Portfolio-Basis: Der Vertrag bezieht sich nicht auf einzelne Policen, sondern auf ein gesamtes Portfolio (z.B. alle Kfz-Haftpflichtversicherungen in einem bestimmten Land).
  • Administrative Effizienz: Da keine Einzelprüfung notwendig ist, ist die obligatorische Rückversicherung administrativ sehr effizient und kostengünstig.
  • Langfristige Partnerschaft: Diese Verträge sind oft auf mehrere Jahre ausgelegt und fördern eine enge, strategische Partnerschaft zwischen Zedent und Rückversicherer.
  • Beispiele: Quotenverträge und Summenexzedentenverträge (proportional) sowie CAT XL-Verträge (nicht-proportional) werden fast immer als obligatorische Verträge abgeschlossen.

Vorteile der Obligatorischen Rückversicherung

  1. Kapazitätssicherheit: Der Erstversicherer hat die Gewissheit, dass seine Zeichnungskapazität für das gesamte Portfolio gesichert ist.
  2. Kosten- und Zeiteffizienz: Der Wegfall der Einzelprüfung spart erhebliche Kosten und beschleunigt den Underwriting-Prozess beim Erstversicherer.
  3. Risikostreuung: Sie ermöglicht eine breite und systematische Streuung des Risikos über das gesamte Portfolio.

2. Die Fakultative Rückversicherung (Facultative Reinsurance)

Die fakultative Rückversicherung ist das genaue Gegenteil der obligatorischen Form. Sie bezieht sich auf die individuelle Übertragung eines einzelnen, spezifischen Risikos.

Funktionsweise und Merkmale

  • Einzelfallprüfung: Der Erstversicherer ist nicht verpflichtet, das Risiko abzugeben, und der Rückversicherer ist nicht verpflichtet, es anzunehmen. Beide Parteien haben die Fakultät (Wahlfreiheit) zu entscheiden.
  • Individuelles Underwriting: Für jede einzelne Police, die rückversichert werden soll, muss der Erstversicherer dem Rückversicherer alle relevanten Informationen (Underwriting-Informationen, Prämien, Bedingungen) vorlegen. Der Rückversicherer führt eine eigene Risikoprüfung durch und erstellt ein individuelles Angebot.
  • Anwendungsfälle:
    • Großrisiken: Wenn die Versicherungssumme eines Einzelrisikos die Kapazität der obligatorischen Verträge übersteigt (z.B. ein sehr großes Bauprojekt).
    • Sonderrisiken: Risiken, die nicht unter die bestehenden obligatorischen Verträge fallen (z.B. neuartige Cyber-Risiken oder politische Risiken).
    • Risiken außerhalb der Norm: Risiken mit ungewöhnlichen Merkmalen oder einer besonders hohen Schadenwahrscheinlichkeit.

Vorteile der Fakultativen Rückversicherung

  1. Flexibilität: Sie bietet maximale Flexibilität, um auf unvorhergesehene oder sehr spezifische Risikosituationen zu reagieren.
  2. Gezielte Kapazität: Der Erstversicherer kann gezielt zusätzliche Kapazität für ein einzelnes Risiko einkaufen, ohne das gesamte Portfolio zu belasten.
  3. Expertise: Bei sehr komplexen oder neuartigen Risiken kann der Erstversicherer die spezialisierte Expertise des Rückversicherers für das individuelle Underwriting nutzen.

Die Kombination: Fakultativ-Obligatorische Verträge

In der Praxis existieren auch Mischformen, die sogenannten Fakultativ-Obligatorischen Verträge (Fac-Oblig). Bei dieser Form ist der Erstversicherer berechtigt, aber nicht verpflichtet, Risiken abzugeben (fakultativ für den Zedenten), während der Rückversicherer verpflichtet ist, die angebotenen Risiken anzunehmen (obligatorisch für den Rückversicherer), sofern sie den vertraglich festgelegten Kriterien entsprechen. Diese Verträge bieten dem Zedenten Flexibilität bei gleichzeitiger Kapazitätssicherheit.

Strategische Bedeutung

Die Wahl zwischen fakultativer und obligatorischer Rückversicherung ist eine strategische Entscheidung, die das Risikomanagement und die operative Effizienz des Erstversicherers maßgeblich beeinflusst.

Vertragsform Obligatorisch (Treaty) Fakultativ (Facultative)
Gegenstand Gesamtes Portfolio/Sparte Einzelnes Risiko/Police
Zession Automatisch und verbindlich Freiwillig (Wahlrecht des Zedenten)
Annahme Verbindlich (Pflicht des Rückversicherers) Freiwillig (Wahlrecht des Rückversicherers)
Verwaltungsaufwand Gering Hoch (Einzelprüfung)
Einsatzgebiet Standardrisiken, Massengeschäft Großrisiken, Sonderrisiken, Ausnahmen

Die obligatorische Rückversicherung bildet das Rückgrat der Risikostruktur eines Erstversicherers, während die fakultative Rückversicherung als chirurgisches Instrument dient, um spezifische, herausfordernde Risiken zu managen.

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